Reisende, die nicht in der Lage sind, dem Kontrollpersonal ein gültiges Abonnement vorzuweisen, müssen dies innerhalb von 10 Tagen bei einer TPF-Verkaufsstelle (Link
POS) oder an einem der folgenden Bahnhöfe nachholen: Düdingen, Murten, Ins, Neuenburg. Gleichzeitig müssen sie das Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis», das ihnen vom Kontrollpersonal bei der Kontrolle ausgehändigt wurde, vorweisen.
Vorweisen innerhalb von 10 Tagen:
Begeben sich die Kunden mit dem bei der Kontrolle erhaltenen Formular an eine der obenerwähnten Verkaufsstellen, wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 5.- erhoben.
Vorweisen nach Ablauf von 10 Tagen:
Weisen die Kunden das Abonnement nicht innerhalb von 10 Tagen vor, gelten sie als «Reisende ohne gültigen Fahrausweis». Die zuständige Eintreibungsstelle stellt ihnen zur Bereinigung der Übertretung eine Rechnung per Post zu.